Neue Regelungen in der Fussballsparte
Bekanntmachung
Aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung am 30.06.2024 wird von allen volljährigen aktiven Mitgliedern der Fußballsparte erwartet, entweder ein Platzunterhaltungsbeitrag von 10,00 € /Quartal erhoben wird oder das Mitglied am quartalsmäßigen Platzdienst teilnimmt und dafür den erhobenen Beitrag erstattet bekommt.
Aus diesem Grund werden in Abstimmung mit der Spartenleitung Fußball pro Quartal 2 Termine für Platzdienste angeboten, an denen dann im Rahmen von 3 – 4 Std. Arbeiten am Platz, Gelände und Vereinsheim koordiniert und ausgeführt werden.
Welche Arbeiten genau durchgeführt werden, entscheidet die Spartenleitung ggf. in Abstimmung mit dem Platzwart.
Für das 2025 werden die beiden planmäßigen Platzdienste wie folgt terminiert -> siehe Platzdienst
Alternativ können in konkreter (wann und was getan wird) Abstimmung mit der Spartenleitung auch Arbeiten außerhalb dieser Termine durchgeführt werden und als Platzdienst gewertet werden.
Der Vorstand